Sachkunde und Beratung – Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 21.01.2022
Die Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist heute nochmals auf die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung hin.
Es gilt ein Anwendungsverbot von Glyphosat in allen Wasserschutzgebieten (Sanierungs-, Problem-und ogL-Gebiete).
Ebenfalls nicht mehr zulässig ist die Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation). Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Einsatz nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Bestellung in Mulch-oder Direktsaatverfahren
- Bekämpfung von Wurzelunkräutern
- Anwendung auf erosionsgefährdeten Flächen (CC Wasser 1 und 2)