Sachkunde und Beratung – Achtung: Neuer Fort- und Weiterbildungszeitraum hat begonnen
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 10.01.2022
G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutzexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, erinnert heute daran, dass alle Sachkundigen Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, im Dreijahreszeitraum dazu verpflichtet sind anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Seit dem 01.01.2022 läuft der neue Dreijahreszeitraum. Das bedeutet, um weiterhin Pflanzenschutzmittel anwenden zu können muss der Schulungsumfang erneut 4 Stunden umfassen.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises bietet dazu zwei inhaltlich gleiche Online – Veranstaltungen am 07. und 09. Februar 2022 - jeweils um 19:00 Uhr an.
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung kommen Anwender von Pflanzenschutzmitteln Ihrer Fortbildungspflicht nach und erhalten als erste Grundlage für die weitere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine amtliche Teilnahmebescheinigung über 2 Stunden. Um also einen vollständigen den Nachweis über die notwendigen 4 Stunden Fortbildungszeit zu bekommen muss folglich eine weitere Veranstaltung (mit anderer Thematik) besucht werden.
Anmeldungen sind per Email (landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de) unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums erforderlich. Danach erhalten Sie dann den entsprechenden Link zur registrierten Teilnahme an der Online-Veranstaltung.
Tipp: Sollten unter der genannten Emailadresse mehrere Personen teilnehmen, geben Sie diese (Name, Geburtsdatum) bereits bei der Anmeldung an, damit wir sie bei der Erstellung der Teilnahmebescheinigungen berücksichtigen können.
Hinweis: Auch die anderen Landwirtschaftsämter in Baden-Württemberg bieten solche Fortbildungsveranstaltungen an. Informationen zu den Terminen können entweder direkt auf der jeweiligen Homepage des zuständigen Landwirtschaftsamtes abgerufen werden oder auch in direktem Kontakt zur amtlichen Beratung in Erfahrung gebracht werden.