Sachkunde und Beratung – Achtung: Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz regelt Pflanzenschutz neu!
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 10.01.2022
G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutzexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, erinnert heute daran, dass im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz BW von 2020 der Pflanzenschutz für folgende Schutzgebiete neu geregelt wurde:
- Landschaftsschutzgebiete
- Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
- Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (im Rhein-Neckar-Kreis wurde im Jahr 2021 keine Fläche bei den DZ beantragt)
- gesetzlich geschützten Biotopen
- Naturdenkmalen
Neben den allgemeinen Grundsätzen zum Integrierten Pflanzenschutz, sind dabei in der Landwirtschaft zusätzliche landesspezifische Vorgaben - als IPplus bezeichnet - einzuhalten. Ziel ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Achtung: Im Rhein-Neckar-Kreis sind 71% der Antragsteller mit zumindest einem Schlag betroffen.
Tipps:
- Wenn Sie in FIONA GIS den Reiter „Karten“ anklicken, dann unter „Umweltdaten“ gehen, können Sie sich die Schutzzonen einblenden lassen.
- Informieren Sie sich bitte jetzt schon, ob in Ihrem Betrieb Flächen in diesen Schutzzonen liegen. Die Auflagen werden auch bei Sachkunde Fortbildungen angesprochen.
- Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz
Hinweis: Die entsprechenden Vorlage können auch in den anderen Dienstbezirken in Baden-Württemberg verwendet werden.