Sachkunde und Beratung – 71. Baden-Württembergischer Pflan-zenschutztag
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 01.02.2024
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg am
Donnerstag, 29. Februar 2024, in Bad Buchau - Beginn: 9:30 Uhr
eine Vortragstagung über aktuelle Themen des Pflanzenschutzes und lädt Sie dazu herzlich ein.
Für die Eröffnung und Begrüßung hat Minister Peter Hauk vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zugesagt.
Danach geht es mit einem interessanten, kurzweiligen und spannenden Tagungsprogramm weiter:
Prof. Dr. Andreas von Tiedemann von der Georg-August-Universität Göttingen wird kurzweilig über das „Pflanzenschutz der Zukunft im Spannungsfeld gesellschaftlicher, politischer und globaler Anforderungen“ philosophieren.
Michael Glaser, Chef vom Pflanzenschutzdienst Baden-Württemberg, mit Dienstsitz am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum in Augustenberg, wird mit seinem praxisorientierten Thema „Potentiale der Applikationstechnik zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln“ praktikable Wege zeigen um Betriebsorientiert tatsächlich zu einer sinnvollen Einsparung zu gelangen.
Nicht minder wichtig für die Anbaupraxis ist die Thematik von Markus Knögel, Starzach Agrar KG „Ackerfuchsschwanzmanagement – Erfahrungsbericht eines Praktikers.“
Tobias Bahnmüller vom Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Tübingen greift die Thematik aus Sicht eines Praktikers auf „Integrierter Pflanzenschutz – praktisch gedacht.“
Dr. René Pfitzer vom Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Tübingen wird einem praktikablen Blick auf die neuen „Rechtliche Rahmenbedingungen im Pflanzenschutz“ werfen.
Im Anschluss an jeden Vortrag besteht Gelegenheit zur Aussprache. Das Ende der Veranstaltung ist gegen 14 Uhr vorgesehen.
Praxistipp: Die Tagung ist eine anerkannte vierstündige Fortbildungsmaßnahme zur Pflanzenschutz-Sachkunde im Sinne des § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes. Die Teilnehmenden erhalten am Ende der Veranstaltung eine entsprechende Bestätigung als Fortbildungsnachweis.