Sachkunde – Zulassungssituation und Entsorgungspflicht
Sachkunde – Zulassungssituation und Entsorgungspflicht
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 16.01.2024
Die renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle informiert heute für den Rems-Murr-Kreis, darüber, dass Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet oder widerrufen wurde, i.d.R. nach Ablauf der Aufbrauchfrist entsorgungspflichtig sind.
Betroffene Mittel können z.B. bei den Problemmüllsammelstellen (PMS) im Kreis abgegeben werden. PMS-Standorte im Rems-Murr-Kreis sind in Backnang-Steinbach (Deponie Steinbach), in Winnenden (Deponie Eichholz) sowie in Urbach und Waiblingen. Unter dem Link: https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/muell-entsorgen/entsorgungseinrichtungen#c507 können die jeweiligen Öffnungszeiten und Öffnungstermine für 2024 abgerufen werden. Größere Menge können auch über spezialisierte Entsorgungsfirmen bzw. über das vom Industrieverband Agrar e.V. (IVA) initiierte PRE-System (www.pre-service.de) kostenpflichtig entsorgt werden.
Bei der Überprüfung der Lagerbestände kann u.a. auf die im Folgenden genannten Informationsquellen zugegriffen werden:
- Über die Entsorgungspflicht von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung aktuell widerrufen wurde, informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter folgendem Link: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/03_Widerrufe/psm_ZugelPSM_widerrufe_node.html (letzte Änderung: 2. Januar 2024)
- Hinweise über die Entsorgungspflicht von Mitteln, deren Zulassung schon länger beendet ist, finden sich beim BVL unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Beendete_PSM.html?nn=11030632 BVL - Transport, Lagerung und Entsorgung - Beendete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (Stand: Januar 2023)
- Zugelassene Pflanzenschutzmittel können beim BVL unter folgendem Link: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/psm_ZugelPSM_node.html recherchiert werden.
Achtung: Entsorgungspflichtige bzw. nicht mehr zugelassene Mittel sind in einem separaten und entsprechend gekennzeichneten Bereich im Pflanzenschutzlager unterzubringen und so rasch als möglich fach- und sachgerecht zu beseitigen. Bitte beachten Sie, dass die ordnungsgemäße Lagerung und die unverzügliche sach- und fachgerechte Entsorgung beseitigungspflichtiger Pflanzenschutzmittel konditionalitätsrelevant ist.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Pflanzenschutz-/Pflanzenbauteam am Landwirtschaftsamt wenden.