Sachkunde – Glyphosat – Verschärfung der Anwendungsbestimmungen
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 19.02.2024
Heute erinnert A. Bäuerle - renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin im Rems-Murr-Kreis – daran, dass es eine Verschärfung der Anwendungsbestimmungen bei einigen Glyphosat-haltigen Produkten gibt.
Die EU hat die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat bis zum 15. Dezember 2033 verlängert. Als Folge dieser Entscheidung hat das BVL in Deutschland die Zulassungen für Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel bis zum 15. Dezember 2024 verlängert.
Im Zuge dieser Wiedergenehmigung und der damit verbundenen nationalen Verlängerung der Produktzulassungen wurde eine Reihe von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln mit verschärften Anwendungsbestimmungen versehen. Neben dem bereits bekannten Verbot des Einsatzes aller Glyphosat-Produkte in Wasser- und Heilquellschutzgebieten (W-Auflage), haben einige Produkte zudem die Auflage bekommen, dass nur noch 90% des Schlages behandelt werden darf.
Welche Präparate davon betroffen sind und wie die zusätzlichen Anwendungsbestimmungen ausgestaltet wurden, können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass mit der vom Bund erlassenen Glyphosat-Eilverordnung das grundsätzliche Verbot von Glyphosat zwar erstmal außer Kraft gesetzt wurde und die bisher bereits bestehenden Anwendungsbeschränkungen von Glyphosat nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bis maximal 30.06.2024 weiter gelten. Allerdings wird im Laufe der nächsten Monate eine inhaltliche Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erwartet, so dass es sehr sicher zu weiteren Änderungen kommen wird.
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