Sachkunde – FAKT-Förderantrag – noch bis 15. Februar 2024 stellen!
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 05.02.2024
Heute gibt A. Bäuerle - renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin im Rems-Murr-Kreis - bekannt, dass ein FAKT II-Förderantrag noch bis zum 15. Februar 2024 gestellt werden kann.
Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass der Antrag zwingend bis zum genannten Datum abgeschlossen und vollständig an die Verwaltung übertragen sein muss.
Achtung: Bei den einjährigen G-Maßnahmen (besonders tiergerechte Haltungsverfahren) ist der Förderantrag jährlich zu stellen. Bei den mehrjährigen FAKT II-Maßnahmen nur dann, wenn Erweiterungen oder Neuverpflichtungen eingegangen werden soll oder ein Umstieg auf eine andere FAKT II-Maßnahme erfolgen soll.
Die FAKT II-Broschüre mit Stand vom 25.01.2024 kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1486642096/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2023/Merkblaetter/FAKT%20II-Broschuere.pdf
Weitere Informationen können der entsprechenden Pressemitteilung des MLR zu FAKT II Förderantrag 2024 entnommen werden, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:
Ergänzende Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag stehen im Infodienst - Förderung unter: