Sachkunde – Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 03.02.2023
T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen informiert heute darüber, dass bereits vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die jeweilige Gebrauchsanleitung genauestens durchgelesen werden muss.
Nach der Indikationszulassung dürfen alle Pflanzenschutzmittel nur noch in der genannten Kultur und nach den jeweiligen Anwendungsbestimmungen und Auflagen, wie etwa Tongehalt, Hangneigung oder Drainage, eingesetzt werden.
Insbesondere Abstände zu Oberflächengewässern sind zu beachten. Reduzierte Abstände sind bei bestimmten Mitteln mit Injektionsdüsen möglich (z.B.: AirMix 110 05, IDKN 120-04, IDKN 120-03 oder IDKT 120-03). Bei Gewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung ist seit 01.01.2019 eine ackerbauliche Nutzung in diesem Randstreifen nicht mehr erlaubt. Mögliche Nutzungen siehe Merkblatt „Gewässerrandstreifen“
Eine Orientierungshilfe zur Einstufung der Fließgewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung finden Sie unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de oder in FIONA bei Umweltdaten einen Haken bei AWGN setzen.
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