Pflanzenschutzmittel – Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile veröffentlicht
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Bundesanzeiger die 8. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile (BVL 22/02/10) vom 24. Januar 2023 veröffentlicht. Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2023 abgeschlossen.
Für die Anwendungssaison 2023 ist die Neufassung zu beachten. Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. In Gemeinden, die nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet sind, sind entsprechende zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT-Anwendungsbestimmungen zu beachten. Dies betrifft 52,7 % der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Das JKI stellt dazu einen „Mapviewer“ (https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks) zur Verfügung. Mit diesem ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinde nachzuvollziehen.
Das Verzeichnis wird zukünftig jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung entsprechender anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.julius-kuehn.de/sf/ab/raeumliche-analysen-und-modellierung/kleinstrukturen-in-der-agrarlandschaft/