Pflanzenschutzmittel – Neue Anwendungsbestimmung für Anwendungen mit weniger als 150 Liter Wasser/ha
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.11.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vergibt ab dem 1. Januar 2023 bei einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 Liter/ha mit horizontal geführtem Spritzgestänge zusätzlich die Anwendungsbestimmung NT140:
„Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 Liter/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50% eingetragen ist. Die Abdriftminderung von mindestens 50% muss auf der gesamten zu behandelnden Fläche eingehalten werden.“
Alternativ kann die Wasseraufwandmenge für die oben genannten Anwendungen in Deutschland auf mindestens 150 Liter/ha heraufgesetzt werden.