Pflanzenschutzmittel – Keine Zweifel bei Glyphosat!
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 07.07.2024
Die langjährig versierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle vom Amt Backnang im Rems-Murr-Kreis erinnert heute daran, dass die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bereits am 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Nachdem die EU Ende letzten Jahres den Wirkstoff Glyphosat für weitere 10 Jahre genehmigt hatte, musste in Deutschland die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden, da diese ein Verbot des Wirkstoffs Glyphosat ab dem 01.01.2024 vorsah. Übergangsweise hat sich der Bund mit einer Eilverordnung beholfen, in welcher der Umgang mit Glyphosat bis zum 30.06.2024 in Deutschland geregelt war.
Zum 01.07.2024 ist nun die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten. Im Prinzip hat sich für Ackerbau und Grünland nichts verändert. Alle bestehenden Anwendungsbeschränkungen und Sanktionen den Wirkstoff Glyphosat betreffend gelten weiterhin wie im Foto oben skizziert.
Bei der Anwendung Glyphosathaltiger Mittel sind die festgelegten Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen einzuhalten. Für die Einhaltung der Kriterien einer zulässigen Glyphosat-Anwendung ist jeder Anwender selbst verantwortlich. Es ist daher empfehlenswert, bei einer Anwendung zu dokumentieren, dass die Voraussetzungen für einen zulässigen Einsatz vorlagen und eingehalten wurden.