Pflanzenschutzmittel – Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten!
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 16.08.2023
Die beiden Taubertäler Pflanzenschutzberatungsexperten H. Lindner und T. Bender vom Landwirtschaftsamt Bad Mergentheim erinnern heute ausdrücklich daran: „Glyphosat darf in Wasserschutzgebieten schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden!“
In Ergänzung dazu sind die beiden Mergentheimer Fachleute einstimmig der Meinung: „Die Zulassung dieses Wirkstoffes endet aus heutiger Sicht zum Ende des Jahres 2023 - damit dürfte er dann generell nicht mehr zum Einsatz kommen!“
Die bisherigen Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu bekämpfen.
Praxistipps: Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im Boden zur Keimung anzuregen. Unter den punktuell sehr feuchten Bodenverhältnissen und bei gehäckseltem Stroh, kann auch gar keine Bodenbearbeitung ein gangbarer Weg sein. Ansonsten ist eine flache Bodenbearbeitung, die ein feinkrümeliges "Saatbett" hinterlässt, ein Muss. Auf keinen Fall zu feucht oder zu tief bearbeiten. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder anwachsen.
Dennoch kann es in besonderen Fällen selbst bei der oben vorgeschlagenen Vorgehensweise bei Trockenheit oder bedingt durch die Keimruhe des Ackerfuchsschwanzes zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.
Wichtig: Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. In Baden-Württemberg hat man sich nun darauf geeinigt, dass die zwei Gräsermittel auch in Zwischenfrucht Mischungen eingesetzt werden können, wenn die drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind. Das heißt, es besteht unter den beschriebenen Voraussetzungen die Möglichkeit, diese beiden Gräsermittel im Herbst einzusetzen.
Praxistipps: Bedenken Sie dabei, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da die beiden Pflanzenschutzmittel ausschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das drei Blatt Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfrucht Mischungen sind natürlich nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern!
Achtung: Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!
Lohnend ist er in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei optimalen Bedingungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der Unkrautbekämpfung erzielt werden.