Pflanzenschutzmittel – Anwendungsbedingungen umsetzen
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 02.06.2023
In seinem heutigen Hinweis versucht der Pflanzenschutzexperte A. Lohrer im Landkreis Tübingen die landwirtschaftliche Ausbringungspraxis dahingehend zu unterstützen als dass er die wichtigsten, pragmatischen Anwendungsbestimmungen zusammenfasst die einen Verzicht der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel zur Folge haben sollten.
Pflanzenschutzanwendungen bei Temperaturen >25°C, Windgeschwindigkeiten >5m/s oder Luftfeuchtigkeit <50% sollten unterlassen werden.
Ansonsten kommt die ausgebrachte Spritzbrühe nicht auf der Zielfläche (Unkraut, Boden, oder Kulturpflanze) an, sondern wird über die Luftbewegung (Wind, Thermik) auf zum Teil weit entfernte Flächen verfrachtet wo sie uns keine Wirkung bringt oder dort sogar Schaden anrichten kann.
Sieht man sich die Daten der umliegenden Wetterstationen an kann man leicht feststellen, dass die Zeiten für gute Anwendungsbedingungen meist sehr knapp bemessen sind. Man kann daraus aber auch ableiten, ob evtl. Spielraum zur Ausbringung besteht. Hauptsächlich betrifft dies dann die Luftfeuchtigkeit, die über 50, besser noch über 60% liegen sollte. Dies ist die letzten Tage morgens meist nur bis ca. 9 Uhr gegeben und wird abends/nachts oft erst wieder nach 21 Uhr oder auch erst gegen Mitternacht überschritten.
Praxistipp: Achten Sie darauf die Mittel nur bei guten Bedingungen auszubringen damit die gewünschte gute Wirkung erzielt werden kann! Sie haben es in der Hand!