Pflanzenschutzmittel – Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV)
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 21.07.2024
Die versierte Pflanzenschutz- und Ackerbauberaterin A. Vetter vom Landratsamt Heilbronn weist daraufhin, dass mit der aktuell durch den Bundesrat beschlossenen Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die bereits gültigen Anwendungsbeschränkungen vom September 2021 bestätigt wurden.
Daher bleiben die bereits bekannten Einschränkungen weiterhin bei der Anwendung von Glyphosat bestehen:
- Jetzt gerade aktuell beim Einsatz auf der Stoppel: nur auf Teilflächen mit perennierienden Unkräutern wie Quecke, Ackerwinde, Ampfer oder Ackerkratzdistel
- Kein Einsatz in Wasserschutzgebieten!
- Kein Einsatz zur Vorerntebehandlung (Sikkation) in allen Kulturen!