Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 im Obstbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Zulassung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) in Birne vom 8. Februar 2024 bis 6. Juni 2024 (Frühjahrsanwendung) sowie vom 15. September 2024 bis 12. Januar 2025 (Herbstanwendung) im Freiland erteilt.
Surround darf nach Warndienstaufruf insgesamt viermal im Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger (bis BBCH-Stadium 65) sowie im Herbst nach dem Laubfall (ab BBCH-Stadium 97) mit 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 l/ha Wasser und m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden.
Der maximale Aufwand je Behandlung beträgt 32 kg/ha (entspricht 2 m Kronenhöhe).
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Hecken, Gehölzinseln, Feldrainen, etc. mit einer Breite von mindestens 3 m mit einem verlustmindernden Gerät mit mindestens 75% Abdriftminderung erfolgen. In Gemeinden mit ausreichend Kleinstrukturen ist abdriftminderndes Gerät notwendig. (NT102-1)
Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen Apfelblütenstecher in Apfel vom 25. Februar 2024 bis 23. Juni 2024 im Freiland erteilt.
Minecto One darf einmalig nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf (nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn) in den BBCH-Stadien 53 bis 54 mit einem Aufwand von 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Der maximale Aufwand beträgt 125 g/ha (entspricht 2 m Kronenhöhe).
In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300).
Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364).
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter (NB6611).
Weitere Auflagen (z. B. Mindestabstände, Abdriftminderung in Randbereichen) sind zu beachten.
Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Isomate CLR MAX TT (Pheromon) eine Zulassung gegen den Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) und gegen den Lederfarbenen Schalenwickler (Pandemis heparana) in Kernobst vom 5. April 2024 bis 2. August 2024 im Freiland erteilt.
750 Dispenser von Isomate CLR MAX TT dürfen pro ha vor Flugbeginn und nach Warndienstaufruf ab BBCH-Stadium 71 aufgehängt werden.