Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 im Gemüsebau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Möhre (Verwendungszweck: Waschmöhren, Bundmöhren) vom 25. April 2024 bis 22. August 2024 erteilt.
Pirimor G darf in den BBCH-Stadien 10 (Keimblätter voll entfaltet) bis BBCH 49 (Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe erreicht) bei sichtbarem Befall, nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 200 – 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Dicken Bohnen und Erbsen (Verwendung als Frischgemüse) vom 1. Mai 2024 bis 28. August 2024 erteilt.
Pirimor G darf bis BBCH-Stadium 69 (Ende der Blüte) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmalig gespritzt werden. Der zulässige Aufwand beträgt bei Pflanzengröße bis 50 cm 0,25 kg/ha in 300 Liter Wasser/ha, bei Pflanzengröße über 50 cm bis 125 cm 0,3 kg/ha in 600 Liter Wasser/ha und bei Pflanzengröße über 125 cm 0,5 kg/ha in 900 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Darüberhinaus hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) ebenfalls eine Zulassung gegen Blattläuse an Salate und Endivien (im Freiland) vom 1. Mai 2024 bis 28. August 2024 erteilt.
Pirimor G darf in den BBCH-Stadien 19 (9 oder mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (art-/sortentypische Größe, Form und Festigkeit erreicht) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf bis zu zweimal gespritzt werden. Der zulässige Aufwand beträgt 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten