Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 im Ackerbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) jeweils eine Zulassung gegen Blattläuse an Sonnenblumen vom 30. April 2024 bis zum 27. August 2024 erteilt.
Mospilan SG bzw. Danjiri darf in den BBCH-Stadien 30 (Beginn des Längenwachstums) bis BBCH 55 (Infloreszenz ist vom obersten Laubblatt abgesetzt) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 150 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffel zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen- Basis- und zertifiziertes
Pflanzgut) vom 2. Mai 2024 bis 29. August 2024 erteilt.
Danjiri darf in den BBCH-Stadien 40 (Beginn der Knollenanlage: Schwellung der ersten Stolonenenden auf das Doppelte des Stolonendurchmessers) bis BBCH 85 (Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) sind ocker bis fahlbräunlich verfärbt) nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle mit einem Aufwand von 250 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es sind bis zu zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 21 zulässig. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.