Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen im Obstbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.05.2023
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen die Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirschen außerhalb von Wasserschutzgebieten vom 1. Mai bis zum 28. August 2023 und in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich außerhalb von Wasserschutzgebieten vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2023 zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) kann mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximaler Wasseraufwand beträgt 700 l Wasser/ha.
Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich (maximal 1 l/ha pro Behandlung bei Süß- und Sauerkirschen, maximal 0,75 l/ha je Behandlung bei Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich). Wartezeit: 7 Tage. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern müssen Mindestabstände von 15 Metern bei einer jährlichen Aufwandmenge von 1 bis 1,5 l/ha, bzw. 20 Meter bei einer jährlichen Aufwandmenge von 2 l/ha eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten kann der Mindestabstand je nach Abdriftminderungsklasse und Aufwandmenge reduziert werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095-1 zu beachten. Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364).
Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) ist gegen die Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze vom 25. März bis 22. Juli 2023 in BBCH 59 bis 72 sowie gegen die gegen die Grüne Reiswanze, Grüne Stinkwanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze vom 1. Mai bis 28. August 2023 in BBCH 74 bis 85 im Freiland in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche zugelassen. Nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen ist ein einmaliges Sprühen mit einem Aufwand von 0,0375 l/ha und m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha Wasser und m Kronenhöhe zulässig. Es dürfen maximal 0,075 l/ha in der einen Behandlung appliziert werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuber-Insekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410).
Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (umgangssprachlich Azolfungizide) an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt (NB6623).
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 95 % - 50 m (NW607-2)
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Breite von mindestens 20 m vorhanden sein (NW706).
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095-1 zu beachten.