Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen im Gemüsebau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.07.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Proman (BCP222H) (Wirkstoff: Metobromuron) eine Zulassung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat vom 7. Juli 2023 bis 3. November 2023 im Freiland sowie vom 1. September 2023 bis 29. Dezember 2023 im Gewächshaus erteilt.
Das Mittel darf einmalig vor dem Auflaufen der Kultur in den BBCH Stadien BBCH 00 bis BBCH 05, unmittelbar nach der Saat, mit einem Aufwand von 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden (Stadium des Schadorganismus: bis BBCH 12). Die Wartezeit beträgt im Freiland 42 Tage und im Gewächshaus 60 Tage.
Achtung: Zum Schutz von Anwohnern (insbesondere Kinder) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät mit Abdriftminderungsklasse 50% oder höher erfolgen. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
Es ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.