Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen im Ackerbau nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futtererbse, Ackerbohne und Lupine-Arten ab dem vom 30. April bis zum 27. August 2023 befristet für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf in den Stadien BBCH 41 bis 71 maximal einmal mit 0,25 kg/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: 28 Tage.
Achtung: Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern nur mit einem verlustmindernden Gerät. Folgende Abstände sind einzuhalten: Abdriftminderungsklasse 50%-15m; 75%-10m; 90%-5m (NW607-2). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706).
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Azolfungiziden angewendet werden (NB6612). Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln(VV553).
Auch Tepekki (Wirkstoff: Flonicamid) hat wieder eine Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futtererbse und Ackerbohne ab dem 27. April bis zum 24. August 2023 befristet für 120 Tage erhalten. Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf in den Stadien BBCH 11 bis 71 maximal einmal mit 0,14 kg/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: 14Tage.