Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen gegen Fruchtfliegen im Obstbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.06.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder eine Notfallzulassung gegen die Kirschessigfliege für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) in Erdbeere (nur späte Sorten, ausgenommen remontierende Sorten) im Freiland ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 erteilt. Nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen mit 0,2 Liter/ha in 200 bis 1.000 Liter Wasser/ha (maximal 0,4 Liter/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Wartezeit: 1 Tag.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50%-15m, 75%-10m, 90%-5m (NW607-2). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706). Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf weder auf blühende noch auf von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Unkräuter!
In Süß- und Sauerkirsche im Freiland ist das Mittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) vom 2. Juni bis 28. August 2023 gegen Kirschfruchtfliege und gegen Kirschessigfliege zugelassen. In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich im Freiland ist das gleiche Mittel vom 15. Juni bis 12. Oktober 2023 gegen Kirschessigfliege zugelassen.
Achtung: Der Behandlungszeitraum umfasst jeweils die BBCH Stadien 81 bis 87. Behandlungen sind grundsätzlich möglich nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife. Die Wartezeit beträgt in jedem Fall 7 Tage.
Bei Kirschen sind außerhalb von Wasserschutzgebieten maximal zwei Anwendungen (spritzen oder sprühen) im Abstand von mindestens 7 Tage zulässig. Der zulässige Aufwand beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in mindestens 250 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Der maximale Wasseraufwand beträgt 500 l Wasser/ha. Insgesamt darf nicht mehr als 1,0 Liter/ha je Behandlung und maximal 2,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden. Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist nicht mehr als 1,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr zulässig (max. 1 Behandlung).
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich darf abweichend davon außerhalb von Wasserschutzgebieten maximal 0,75 Liter/ha je Behandlung und maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden sowie innerhalb von Wasserschutzgebieten nicht mehr 0,75 Liter/ha in der Kultur/Jahr (max. 1 Behandlung).
Achtung: Je nach Kultur, Aufwandmenge und Abdriftminderungsklasse des eingesetzten Geräts kann ein Abstand von bis zu 20 m zu Oberflächengewässern notwendig sein (NW605-2, NW606).
Bei mehr als 3 m breiten Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln ist ein Abstand von 5 m einzuhalten. In einer darauffolgenden Breite von mindestens 20m hat die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät der Abtriftminderungsklasse 95% zu erfolgen. Abweichend davon entfällt der 5 m Abstand, sofern Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt wurden oder in einem Gebieten mit ausreichend Kleinstrukturanteile liegen. Das verlustmindernde Gerät in einer Breite von 20 m ist jedoch trotzdem erforderlich (NT1095-1).