Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse in Sonnenblume ab dem 03. Mai bis zum 30. August 2023 befristet für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf in den Stadien BBCH 30 bis 55 maximal einmal mit 0,15 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: 28 Tage.
Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern nur mit einem verlustmindernden Gerät. Folgende Abstände sind einzuhalten: Abdriftminderungsklasse 50 % - 15 m; 75 % - 10 m; 90 % - 5 m (NW607-2). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706).
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (umgangssprachlich Azolfungizide) angewendet werden (NB6612). Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln (VV553).
Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) ist gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) im Freiland vom 20. April bis 18. August 2023 zugelassen. Aussortierte Pflanzkartoffeln können trotz Behandlung mit Promanal HP zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden.
Nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle kann entweder zwei Mal im Abstand von 3 Tagen im Stadium BBCH 10 bis BBCH 24 mit 3,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden oder zwei Mal im Abstand von 7 Tagen im Stadium BBCH 25 bis BBCH 91 mit einem Aufwand von 7 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410).
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m (NW607-1)
Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis) ist gegen Larven (Stadien 1 bis 4) des Kartoffelkäfers in Kartoffel im ökologischen Anbau im Freiland vom 20. April bis 17. August 2023 für 120 Tage zugelassen.
Bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven kann bis zu vier Mal im Abstand von jeweils mindestens 5 Tagen im Stadium BBCH 31 bis BBCH 79 mit einem Aufwand von 5 l/ha gespritzt werden (auch als Unterblattbehandlung).