Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Lumiderm VG (Wirkstoff: Cyantraniliprole) die Zulassung gegen Bohnenfliege in Dicke Bohne und Buschbohne im Freiland für die Zeit vom 16. Januar bis 15. Mai 2023 für 120 Tage erteilt. Das Saatgut kann in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen mit 8 ml/100.000 Samen (maximal 400.000 Samen/ha) behandelt werden.
Achtung: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen (NH681-3). Das Mittel ist giftig für Vögel. Deshalb ist dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH679). Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist" (NH6831).