Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen in Rüben
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April 2024 bis 29. Juli 2024 erteilt.
Pirimor G darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden.
Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Carnadine 200 (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrübe vom 18. März 2024 bis zum 15. Juli 2024 erteilt.
Carnadine 200 darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf bis zu zweimal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand 0,25 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha gespritzt werden.
Der Abstand zwischen Anwendungen muss mindestens 14 Tage betragen. Die Wartezeit beträgt 35 Tage.
Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.