Pflanzenschutzmittel – Weitere Notfallzulassungen gegen Drahtwürmer in Kartoffeln
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2023
SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff: Tefluthrin) ist zur Bekämpfung von Drahtwürmern in Kartoffel (Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffel) auf Starkbefallsflächen ab dem 8. März bis zum 6. Juli 2023 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Granulat muss mit 15 kg/ha beim Legen der Kartoffeln als Furchenanwendung mit unmittelbarer Erdabdeckung unter Verwendung eines Fishtail-Schars gestreut werden. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung des Mittels muss mit einem vom JKI geprüften Granulatstreugerät erfolgen, das in die "Liste geeigneter Granulatstreugeräte" eingetragen ist (NT685). Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist am Anfang der Reihe erst nach vier Metern einzuschalten und rechtzeitig, spätestens jedoch vier Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um Nachrieseln zu vermeiden und eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
Keine Ausbringung des Granulates bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Ausbringung heranzuziehen (NW681). Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss bei der Anwendung des Mittels mindestens ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden (NW601). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein (NW706).
Des Weiteren wurde auch für Trika Expert (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wieder eine Zulassung zur Bekämpfung von Drahtwürmern in Kartoffel (Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffel) ab dem 8. März bis zum 5. Juli 2023 befristet für 120 Tage erteilt. Das Granulat muss mit 15 kg/ha beim Legen der Kartoffeln mit sofortiger vollständiger Bedeckung mit Granulatstreuern in die offene Furche eingebracht werden. An jede Granulatstreueinheit dürfen maximal 2 Reihen angeschlossen werden, damit die Ganulatleitungen möglichst senkrecht zu den Scharen verlaufen. Vor Beginn der Ausbringung ist das Granulatstreugerät entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers zu kalibrieren (Abdrehprobe). Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung des Mittels muss mit einem vom JKI geprüften Granulatstreugerät erfolgen, das in die "Liste geeigneter Granulatstreugeräte" eingetragen ist (NT685). Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist am Anfang der Reihe erst nach vier Metern einzuschalten und rechtzeitig, spätestens jedoch vier Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um Nachrieseln zu vermeiden und eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
Keine Ausbringung des Granulates bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Ausbringung heranzuziehen (NW681). Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss bei der Anwendung des Mittels mindestens ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden (NW601). Wenn Feldraine, Hecken, Gehölzinseln u.a. angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT111 zu beachten.