Pflanzenschutzmittel – Teppeki: Notfallzulassung für Muttergärten
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Teppeki (Wirkstoff Flonicamid) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Reblaus (Blattreblaus) in Weinrebe (Unterlagsreben in Muttergärten/Erzeugung von Rebenpflanzgut).
Die Zulassung von Teppeki erfolgt für den Zeitraum vom 5. Juni 2023 bis zum 1. Oktober 2023. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 8 kg, ausreichend zur Behandlung von 20 ha Unterlagsreben in Muttergärten mit zwei Behandlungen begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Teppeki darf im Freiland gegen die Blattreblaus, Larven und Adulte darf in Weinrebe mit dem Verwendungszweck Unterlagsreben in Muttergärten/Erzeugung von Rebenpflanzgut im Blatt- und Triebwachstum der Kultur in der Vegetationsperiode bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gespritzt oder gesprüht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,12 kg/ 10.000 m² Laubwandfläche in max. 800 Liter Wasser. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.