Pflanzenschutzmittel – Sortenspezifische Notfallzulassung im Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.07.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Vegas (Wirkstoff: Cyflufenamid) eine Notfallzulassung erteilt. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen gegen den Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen für die Sorten Herkules, Hallertauer Magnum, Polaris, Hallertauer Taurus, Nugget, Northern Brewer und Perle eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Vegas wird erteilt für die Zeit vom 16. Juli 2024 bis zum 12. November 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 6.684 Liter, ausreichend für 13.368 ha bei einer Anwendung.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Vegas darf im Freilandhopfenbau bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 32 bis BBCH 89 gegen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen (ausschließlich für die Sorten Herkules, Hallertauer Magnum, Polaris, Hallertauer Taurus, Nugget, Northern Brewer, Perle) gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 Liter/ha in 1.500 bis 2.500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde auf exakt 7 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.