Pflanzenschutzmittel – Ohne vorheriges Schlegeln: Notfallzulassung für Kartoffeln erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.08.2023
Die Firma CERTIS BELCHIM B.V. informiert heute, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Sikkationsmittel Quickdown (Wirkstoffe Pyraflufen und Ethylester) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt hat. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln (ohne vorheriges Schlegeln).
Die Zulassung von Quickdown für die genannte Indikation erfolgt für den Zeitraum vom 04.08.2023 bis zum 03.12.2023. Die zugelassene Menge wurde bundesweit auf 32.000 Liter begrenzt. Dies entspricht einer Behandlungsfläche von etwa 20.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Sikkationsmittel Quickdown darf als Freilandanwendung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln bis 14 Tage vor der Ernte gespritzt werden. Im Rahmen der Notfallzulassung wurden gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG folgende Anwendungsbestimmungen festgesetzt: NW470, NW605-2 (50% 5; 75% 5; 90% -), NW606, NW706, NT109-1
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge je Behandlung beträgt 0,8 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser+2,0 Liter Toil. Die (Gesamt)Aufwandmenge je Kultur bzw. je Jahr beträgt 1,6 Liter/ha+4,0 Liter/ha Toil. Die maximale Anzahl Anwendungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr ist auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen diesen beiden Behandlungen muss mindesten 4 Tage betragen. Die Wartezeit wurde auf exakt 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.