Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Saatgutbehandlung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.07.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Signal 300 ES (Wirkstoff: Cypermethrin) eine Notfallzulassung erteilt. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Schnellkäfer (Drahtwurm),
Getreidebrachfliege, Fritfliege und Getreidelaufkäfer (Zabrus tenebrioides) in Roggen eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Signal 300 ES wird erteilt für die Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 11. November 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.400 Liter, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 20.000 ha, begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Signal 300 ES darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat im Freilandanbau von Roggen im Stadium der Kultur BBCH 00 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 200 ml pro 100 kg Saatgut. Der maximale Mittelaufwand in Höhe von 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut pro ha) darf nicht überschritten werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.