Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Quickdown mit dem Wirkstoff Pyraflufen-ethyl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Krautabtötung in Kartoffeln begrenzt.
Die Zulassung von Quickdown wird für die Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 28. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 32.000 Liter ausreichend für etwa 20.000 ha Saat/Pflanzkartoffelbestände begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel zur Krautabtötung in Kartoffeln darf bis 14 Tage vor der Ernte gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 4 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt je Behandlung 0,8 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha + 2,0 Liter Toil/ha bzw. je Kultur bzw. je Jahr 1,6 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha + 4,0 Liter Toil/ha.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.