Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung wichtiger Rapskrankheiten vor der Saat
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.04.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Scenic Gold (mit den Wirkstoffen Fluoxastrobin und Fluopicolide) für Notfallsituationen zugelassen. Die Zulassung ist auf das Inverkehrbringen und die Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten, Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Wurzelhals-und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) und Rapsschwärze (Alternaria brassicae) in Winterraps und auf die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland beschränkt.
Die Zulassung von Scenic Gold erfolgt für den Zeitraum vom 15. Mai 2023 bis zum 11. September 2023. Die für diese Indikationen bundesweit zugelassene Menge wird auf 21.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend eine Behandlungsfläche von ca. 600.000 ha bei einer durchschnittlichen Aussaatstärke von 3,5 kg/ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Scenic Gold darf vor der Saat in BBCH 0 zur Saatgutbehandlung in Räumen auf Winterrapssaatgut aufgebracht werden das zur anschließenden Aussaat im Freiland kommt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 10 ml/kg. Der maximale Mittelaufwand beträgt entsprechend maximal 5 kg Saatgut pro ha exakt 50 ml/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.