Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege und der Kirschfruchtfliege
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Exirel wird erteilt für die Zeit vom 3. Mai 2024 bis zum 30. August 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche vom 3. Mai 2024 bis zum 30. August 2024 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 8.700 Liter, ausreichend für etwa 4.200 ha Fläche mit max. 2,0 Liter/ha bei zwei Behandlungen und 300 ha in Wasserschutzgebieten mit maximal 1,0 Liter/ha bei einer Behandlung, begrenzt.
Die Zulassung wird ausschließlich für das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni 2024 bis zum 12. Oktober 2024 erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 2.550 Liter, und ist damit ausreichend für etwa 1.600 ha mit max. 1,5 Liter/ha bei zwei Behandlungen und 200 ha in Wasserschutzgebieten mit maximal 0,75 Liter/ha bei einer Behandlung, begrenzt.
Sämtliche kulturspezifischen Angaben zur sachgerechten Anwendung von Exirel sind wie die jeweils kulturspezifisch festgelegte Aufwandmenge und Wartezeit zwingend zu beachten und einzuhalten.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.