Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung der Apfelwickler in Kernobst hauptsächlich für ökologisch wirtschaftende Betriebe
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Madex Primo (Wirkstoff: Cydia pomonella Granulovirus Isolat V14) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassung gegen Apfelwickler (Cydia pomonella L.) in Kernobst eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Madex Primo wird erteilt für die Zeit vom 10. Mai 2024 bis zum 6. September 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 500 Liter, ausreichend für ca. 400 ha, hauptsächlich für ökologisch wirtschaftende Betriebe mit nachgewiesenen Resistenzproblemen, begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Madex Primo darf im Larvenstadium des Schadorganismus gespritzt werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Zeitpunkt ab Schlüpfen der ersten Larven festgelegt. Die maximale Zahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr: auf 10 Behandlungen festgesetzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Abstand von maximal 8 sonnigen Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 50 ml/ha und je m Kronenhöhe (max. 2,5 m Kronenhöhe) in maximal 400 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.