Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung von Pirimor G
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.09.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegen Blattläuse an Salate und Endivien für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) nach Art. 53 eine Notfallzulassung für die Zeit vom 29. August 2024 bis 26. Dezember 2024 erteilt.
Im Freiland darf Pirimor G nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf von BBCH 19 (9 oder mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (art-/sortentypische Größe, Form und Festigkeit erreicht) mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha maximal zweimal gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Im Gewächshaus darf mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha ebenfalls maximal zweimal gespritzt werden und die Wartezeit beträgt hier 14 Tage.
Achtung: Sämtliche Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz des Naturhaushaltes und der Gewässer, sowie des Anwender- und Gewässerschutz sind zwingend zu beachten.