Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung von Karate Zeon
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.09.2024
Die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) wurde 2016 im Elsass nachgewiesen und im Sommer 2024 in Südbaden und damit erstmalig in Deutschland. Die Amerikanische Rebzikade ernährt sich vom Phloemsaft der Pflanze und kann den Erreger der Goldgelben Vergilbung, auch Flavescence dorée genannt, von Rebe zu Rebe epidemieartig übertragen. Deshalb sollte der Überträger dieser sehr gefährlichen Rebkrankheit unbedingt bekämpft werden. Mit Flavescence dorée befallene Rebstöcke müssen gerodet werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aus diesem Grund nach Art. 53 für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) in der Zeit vom 22. August 2024 bis 19. Dezember 2024 eine Notfallzulassung gegen die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) als Vektor der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée) erteilt.
Karate Zeon darf zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade mit einem Aufwand von 75 ml/ha in 400 bis 800 Liter Wasser/ha bis zu zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen gespritzt oder gesprüht werden.
- Bei Pflanzreben und Unterlagsreben (jeweils ohne Früchte) sind Anwendungen während der Trieb- und Blattentwicklung bei Nachweis der Amerikanische Rebzikade bzw. Aufruf über amtliche Rebschutzwarndienste zulässig.
- Bei Tafel- und Keltertrauben sind Anwendungen ab BBCH 55 (Gescheine vergrößern sich) bis BBCH 89 (Vollreife der Beeren) bei Nachweis der Amerikanische Rebzikade bzw. Aufruf über amtliche Rebschutzwarndienste zulässig. Bei Tafel und Keltertrauben ist eine Wartezeit von sieben Tagen einzuhalten.
Achtung: Sämtliche Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz des Naturhaushaltes und der Gewässer, sowie des Anwender- und Gewässerschutz sind zwingend zu beachten.