Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung verschiedener Kupfer-Mittel auch für den Öko-Anbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.07.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gemäß Artikel 53 für verschiedene Kupfer-Mittel eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Cercospora beticola in Zuckerrüben ausgesprochen. Dabei handelt es sich um folgende Präparate:
Name | Wirkstoff | Zulassung in der Zeit vom | Bundesweit zugelassene Menge |
Funguran progress | Kupferhydroxid | 5. Juli 2024 bis zum 1. November 2024 | 50.000 kg, ausreichend für eine zweimalige Behandlung auf 10.000 ha |
Grifon SC | Kupferoxychlorid und Kupferhydroxid | 5. Juli 2024 bis zum 1. November 2024 | 36.000 Liter, ausreichend für eine zweimalige Behandlung auf 10.000 ha |
Yukon | Kupfersulfat, dreibasisch und Schwefel | 5. Juli 2024 bis zum 1. November 2024 | 60.000 Liter, ausreichend für eine zweimalige Behandlung auf 10.000 ha |
Achtung: Sämtliche produktspezifischen Angaben zur sachgerechten Anwendung, zur jeweiligen Aufwandmenge und zu den Wartezeiten sind zwingend einzuhalten. Bei allen genannten Mitteln gilt für Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die max. Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird.
Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.