Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung um Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren zu ermöglichen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Danjiri (Wirkstoff Acetamiprid) für Notfallsituationen zugelassen. Die Zulassung ist auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrübe beschränkt.
Die Zulassung von Danjiri erfolgt für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 29. Juli 2023. Die für diese Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.500 kg begrenzt und ist damit ausreichend eine Behandlungsfläche von ca. 10.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Danjiri darf im Freilandanbau von Zuckerrübe und Futterrübe gegen Larven und Imagines von Blattläusen als Virusvektoren eingesetzt und nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der genannten Kulturen zwischen BBCH 12 bis BBCH 39 gespritzt werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 250 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.