Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung Quassiaextrakt MD für den Öko-Anbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für (Wirkstoff: Quassin) eine Notfallzulassung in Hopfen (ökologischer Anbau) und in Kernobst / Steinobst (ökologischer Anbau) erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen gegen Hopfenblattlaus in Hopfen (ökologischer Anbau) und gegen Sägewespen in Kernobst / Steinobst (ökologischer Anbau) eingesetzt werden.
Die Zulassung von Quassiaextrakt MD ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Hopfenblattlaus im ökologischen Hopfenanbau sowie gegen Sägewespen im ökologischen Kernobst und Steinobstanbau beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 19. März 2024 bis zum 16. Juli 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.950 kg, ausreichend für ca. 900 ha Kernobst, 70 ha Steinobst und 220 ha Hopfen begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - Hopfen (ökologischer Anbau)
Quassiaextrakt MD darf im Freilandhopfenanbau nach Ende des Blattlauszuflugs bzw. nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 35 bis BBCH 61 gesprüht oder gestrichen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Hopfen (ökologischer Anbau)
Die Aufwandmenge beträgt exakt 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 18 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 18 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit in Öko-Hopfen beträgt exakt 60 Tage.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - Kernobst und Steinobst (ökologischer Anbau)
Quassiaextrakt MD darf im Freilandobstanbau der genannten Kulturen nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf und vor Larvenschlupf im Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 64 bis BBCH 69 gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Kernobst und Steinobst (ökologischer Anbau)
Die Aufwandmenge beträgt exakt 1,5 kg/ha in 1000 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 12 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 12 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.