Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Art. 53 im Spargel
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.05.2024
Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung Spargelfliege an Spargel vom 15. Mai 2024 bis 11. September 2024 erteilt.
Benevia darf in Ertragsanlagen nach der Stechperiode sowie in Junganlagen nach dem Austrieb in den BBCH-Stadien 09 (Rhizom: Stange durchbricht die Bodenoberfläche; Samen: Auflaufen – Spross durchbricht die Bodenoberfläche) bis BBCH 55, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen, spätestens jedoch bis 3 Wochen vor zu erwartendem Blühbeginn einmalig mit einem Aufwand von 0,75 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha als Bandbehandlung (25-30 cm) gespritzt oder gesprüht werden. Es sind bis zu zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 21 zulässig.