Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Art. 53 im Obstbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.06.2024
Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) eine Zulassung gegen die Wollige Rebenschildlaus (Pulvinaria vitis) und gegen die Zitrusschmierlaus (Planococcus citri) an Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere vom 1. Juni 2024 bis 28. September 2024 erteilt.
Movento SC 100 darf im Freiland und im Gewächshaus vor der Blüte bis BBCH 57 (Blütenknospen nickend, z. T. rötlich gefärbt) und nach der Ernte ab BBCH 89 (Vollreife), nach Warndienstaufruf bis zu zweimal mit einem Aufwand von 0,75 L/ha in mindestens 600 L Wasser/ha im Abstand von mindestens 14 Tage gesprüht werden.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) eine Zulassung gegen Kirschessigfliege an Erdbeere (nur späte Sorten), ausgenommen remontierende Sorten vom 15. Juni 2024 bis 12. Oktober 2024 erteilt.
SpinTor darf im Freiland nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf in den BBCH-Stadien 81 (Beginn der Fruchtreife: Mehrzahl der Früchte „weiß“ gefärbt) bis 87 (Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt) bis zu zweimal mit einem Aufwand 0,2 l/ha in 200 bis 1.000 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 3 Tage gespritzt oder gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt einen Tag.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Darüber hinaus hat das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Zulassung gegen Pflaumenwickler an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode vom 23. Mai 2024 bis zum 19. September 2024 erteilt.
Coragen darf im Freiland nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf in den BBCH-Stadien 74 (etwa 40% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht) bis 87 (Pflückreife) bis zu zweimal mit einem Aufwand von 0,0875 l/ha und je m Kronenhöhe (max. 0,175 l/ha bei 2 m Kronenhöhe) in 250 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (bei max. 2 m Kronenhöhe) im Abstand von 14 Tage gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.