Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Art. 53 im Ackerbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.08.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegen die Kraut- und Knollenfäule an Kartoffel für das Pflanzenschutzmittel Mildicut (Wirkstoffe: Cyazofamid+Dinatriumphosphona) eine Zulassung vom 02.08.2024 bis 29.11.2024 erteilt.
Mildicut darf ab BBCH 31 (Beginn Bestandesschluss; 10% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis BBCH 89 (Frucht- und Samenreife) bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf einmalig gespritzt werden. Der Aufwand beträgt 3,2 Liter/ha in 100 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.