Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Art. 53 im Ackerbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Zulassung gegen Erbsenwickler an Futtererbse vom 28. Mai 2024 bis 24. September 2024 erteilt.
Coragen darf in den BBCH-Stadien 39 (9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien) bis BBCH 75 (50% der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 0,125 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.