Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung macht Probleme mit gefräßigen Schadkäfern lösbar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exigon (mit dem Wirkstoff Beauveria bassiana, Stamm BOV1) zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die
- Anwendung 1 auf Wiesen, Weiden und Rollrasen gegen Feldmaikäfer (Melolontha melolontha), Junikäfer (Amphimallon solstitiale) und Gartenlaubkäfer (Phyllopertha horticola) und
- Anwendung 2 in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadelholz, Laubholz, Weinrebe, Baumobst und Beerenobst gegen Feldmaikäfer (Melolontha melolontha), Junikäfer (Amphimallon solstitiale) und Gartenlaubkäfer (Phyllopertha horticola).
Die Zulassung von Exigon wird für die Zeit vom 1. März 2023 bis zum 28. Juni 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur für exakt 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Exigon-Menge ist auf 4.800 kg begrenzt und damit ausreichend für zwei Behandlungen auf einer bundesweiten Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha in Anwendung 1 und auf einer bundesweiten Behandlungsfläche von ca. 600 ha in Anwendung 2.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zur jeweiligen Anwendungstechnik, zu den exakten Aufwandmengen, den exakten Angaben zur Anzahl möglicher Behandlungen und den Wartezeiten sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.