Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.03.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Verimark mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung im Gewächshaus zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen (Freiland und Gewächshaus) von Kopfkohle und Blumenkohle zur Bekämpfung der Kleine Kohlfliege beschränkt.
Die Zulassung von Verimark wird für 120 Tage in der Zeit vom 21. März 2019 bis zum 18. Juli 2019 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird 950 Liter zur Behandlung von 1585 ha (bei 40.000 Pflanzen pro ha) begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel ist darf gegossen werden im BBCH-Entwicklungsbereich der Kultur BBCH 12 bis 15. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 15 ml/1000 Pflanzen in 2 bis 3 Liter Wasser pro 1000 Pflanzen Der maximale Mittelaufwand wurde auf 600 ml/ha (entsprechend maximal 40000 Pflanzen pro ha) festgesetzt. Die Wartezeiten: Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle wurden mit „F“ eingestuft.
Hinweis
Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.