Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung gegen Kirschessig- und Kirschfruchtfliegen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.04.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) für Notfallsituationen zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süßkirsche, Sauerkirsche sowie gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetschge, Reneklode Mirabelle und Pfirsich.
Die Zulassung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche erfolgt für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 28. August 2023. Die für diese Indikationen bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.400 Liter für zwei Behandlungen begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 5.700 ha Gesamtfläche außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Die Zulassung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich erfolgt für den Zeitraum vom 15. Juni 2023 bis zum 12. Oktober 2023. Die für diese Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.900 Liter für zwei Behandlungen begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 2.600 ha außerhalb von Wasserschutzgebieten begrenzt.
Kombiniert aus allen Indikationen ergibt sich daraus eine bundesweit zur Verfügung stehende Gesamtmenge von 15.300 Liter.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Exirel darf außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freilandobstanbau von Süßkirsche und Sauerkirsche und dort im Entwicklungsbereich der genannten Kulturen zwischen BBCH 81 und BBCH 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife gespritzt oder gesprüht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Der maximale Wasseraufwand beträgt 700 Liter Wasser/ha. Die festgelegte, maximale Ausbringmenge beträgt in Süßkirsche und Sauerkirsche 1 Liter/ha je Behandlung und damit maximal 2 Liter/ha in der Kultur/Jahr. In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle, Pfirsich dürfen maximal 0,75 Liter/ha je Behandlung bzw. maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tage eingehalten werden.
Die Wartezeit wurde einheitlich in Süß- und Sauerkirsche (Freiland), Pflaume, Mirabelle, Zwetschge, Reneklode und Pfirsich auf 7 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.