Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Zuckerrüben erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.07.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Coragen (Wirkstoff Chlorantraniliprole) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella) in Zuckerrüben beschränkt.
Die Zulassung von Coragen für die genannte Indikation erfolgt für den Zeitraum vom 18. Juli 2023 bis zum 14. November 2023. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.250 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 45.000 ha bei zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Coragen darf im Freiland bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte gegen Eier und Larven des o.g. Schadorganismus im Entwicklungszeitraum der Kultur von BBCH 20 bis BBCH 49, gespritzt werden. Achtung: Blätter sind nicht zum Verzehr oder zur Verfütterung geeignet!
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,125 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Die Wartezeit wurde auf exakt 28 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.