Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Winterraps erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.07.2023
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für MINECTO GOLD (Wirkstoff Cyantraniliprole) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt hat. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den Rapserdfloh in Winterraps.
Die Zulassung von MINECTO GOLD für die genannte Indikation erfolgt für den Zeitraum vom 15. August bis 12. Dezember 2023.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
MINECTO GOLD darf im Entwicklungsstadium der Kultur ab BBCH 14 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gegen Larven und Adulte des genannten Schadorganismus gespritzt werden. Der Einsatz ist möglich bei mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole gebeiztem Saatgut (z.B. mit Lumiposa -Beize; BVL-Fachmeldung 01.07.2022).
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 187,5 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt und ist damit nicht von Bedeutung.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.