Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Surround
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für das Insektizid Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) in Birne beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 08. Februar 2024 bis zum 06. Juni 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 17.920 kg zur Behandlung auf insgesamt 120 ha begrenzt und ist damit ausreichend für eine Fläche von 280 ha bei 2 m Kronenhöhe und zweifacher Behandlung.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Surround darf im Freiland nach Warndienstaufruf im frühen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger bis BBCH-Stadium 65 der Kultur gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt exakt 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung eingesetzt werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.