Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SoilGuard 0.5 GR in Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff: Tefluthrin) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffeln beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 01. März 2024 bis zum 28. Juni 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 90.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Fläche von 6.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
SoilGuard 0.5 GR darf beim Legen der Kartoffeln im Larvenstadium der Schnellkäfer (Drahtwurm) im Freilandanbau von Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln gestreut werden. Das Streuen erfolgt als Furchenanwendung mit unmittelbarer Erdabdeckung unter Verwendung eines Fishtail-Schars. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 15 kg/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.