Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Quickdown in Pflanzkartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.07.2024
Die Firma Certis Belchim B.V. teilt mit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen) eine Notfallzulassung erteilt hat. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Quickdown wird erteilt für die Zeit vom 08.07.2024 - 04.11.2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Quickdown darf zur Krautabtötung in Kartoffel (Pflanzkartoffel) bis 14 Tage vor der Ernte gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Firma Certis Belchim B.V. empfiehlt bis 14 Tage vor der Ernte die Durchführung von zwei Anwendungen mit jeweils 0,8 Liter/ha Quickdown + 2,0 Liter/ha Toil. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 4 Tagen eingehalten werden.
Das BVL legt die Aufwandmenge je Behandlung mit 0,8 Liter/ha in 300-600 Liter Wasser/ha + 2,0 Liter Toil/ha fest. Damit wurde die Aufwandmenge je Kultur bzw. je Jahr festgelegt auf 1,6 Liter/ha + 4,0 Liter Toil/ha die nicht überschritten werden darf. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.